Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Hier wird das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Gästeführer Daniela Ganz geregelt. Der Auftraggeber erkennt mit der Buchung einer Führung diese Bedingungen an.
1. Allgemein
Der Vertragsgegenstand und Geltungsbereich dieser AGB bezieht sich nur auf die von Daniela Ganz angebotenen und durchgeführten Führungen. Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn die vom Auftraggeber gewünschte Leistung schriftlich bestätigt wurde. Erfüllungsort ist der Ort der Leistungserbringung.
2. Teilnehmerzahl
Eine Gruppe soll maximal 30 Teilnehmer betragen. Größere Gruppen sind nur in Ausnahmefällen (z.B. bei Rundfahrten mit eigenem Bus der Gruppe) nach gesonderter Absprache möglich.
Eine Mindestteilnehmerzahl ist nicht vorgegeben, für kleine Gruppen bis 6 Personen können gesonderte Tarife angeboten werden.
3. Buchungen
Eine Buchung ist erfolgt, wenn die Vertragsbedingungen schriftlich bestätigt worden sind; in der Regel erhält der Auftraggeber eine schriftliche Auftragsbestätigung.
4. Honorar und Preise
a) In allen genannten Preisen sind keine Eintrittsgelder oder Getränke bzw. Speisen enthalten, sofern nicht anders beschrieben. Zu zahlen sind grundsätzlich alle bestellten und schriftlich bestätigten Leistungen.
b) Der Zeitraum für die Berechnung des Honorars beginnt mit dem Eintreffen der zu führenden Gruppe, spätestens jedoch zum vereinbarten Zeitpunkt des Führungsbeginns.
c) Wird die Zeitdauer der Führung auf Wunsch des Auftraggebers verlängert, so ist bei einer Verlängerung von bis zu 60 Minuten ein Honorarzuschlag von 1 Stunde fällig.
d) Eventuell anfallende Zusatzkosten (z.B. Eintritte für Bauwerke/Museen, Transporte, weitere Führungen etc.), sind durch den Auftraggeber direkt vor Ort in bar zu zahlen.
e) Nimmt der Auftraggeber die vereinbarten Leistungen, ohne dass dies vom Gästeführer zu vertreten ist, ganz oder teilweise nicht in Anspruch, obwohl der Gästeführer zur Leistungserbringung bereit und in der Lage ist, so besteht kein Anspruch für den Auftraggeber auf Reduzierung oder Rückerstattung des Preises.
f) Alle Preise sind in Euro angegeben und ohne Ausweisung der Umsatzsteuer nach § 19 UStG für Kleinunternehmen.
g) Das Honorar der Führung wird direkt in bar an den Gästeführer gezahlt; die Zahlung wird sofort per Quittung oder Rechnung bestätigt.
5. Verspätungen / Wartezeiten
Der Beginn und die Dauer einer Führung ist wie vereinbart, d.h. bei eventuellen Verspätungen des Auftraggebers kann sich die Zeit der Führung entsprechend verkürzen. Verspätungen sind innerhalb von 30 Minuten von beiden Seiten anzugeben. Eine längere Wartezeit ist ohne Information nicht zumutbar. Bei Nichterscheinen des Auftraggebers ohne vorherige Stornierung ist der gesamte Preis der Führung fällig.
6. Rücktritt/Stornierung/Änderung
a) Gruppenführungen bis max. 4 Stunden (zu Fuß oder kombinierte Fuß-/Bus-Führungen)
Der Auftraggeber sowie der Gästeführer kann jederzeit, während der üblichen Geschäfts-/Dienstzeiten (werktags von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr) bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Grundsätzlich gilt, dass eine Stornierung erst anerkannt und wirksam ist, wenn sie bestätigt wurde. Bei kurzfristiger Stornierung seitens des Auftraggebers entsteht ein Honoraranspruch für den Gästeführer:
- bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin sind 50% des Honorars fällig
- bei weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder Nichterscheinen der Gruppe ohne vorherige Stornierung oder Wartezeit des Gästeführers von mehr als 30 Minuten wird das gesamte Honorar fällig.
b) Halbtages- oder Ganztagesfahrten
Der Auftraggeber sowie der Gästeführer kann den Auftrag bis sieben Werktage vor dem Termin kostenfrei kündigen. Bei kurzfristiger Stornierung seitens des Auftraggebers entsteht ein Honoraranspruch für den Gästeführer:
- vom 7. bis 4. Werktag vor Führungsbeginn werden 30 % des Honorars fällig
- ab dem 3. vor Fürhungsbeginn werden 75 % des Honorars fällig
- bei weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder Nichterscheinen der Gruppe oder Wartezeit des Gästeführers von mehr als 30 Minuten wird das gesamte Honorar fällig.
7. Haftung
Die Haftung wird ausdrücklich beschränkt auf die Erfüllung des Leistungsumfanges der gebuchten Führung sowie deren Zeitrahmen und vereinbartem Preis. Der Gästeführer haftet gegenüber dem Auftraggeber und seinen Begleitern nicht, Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
8. Höhere Gewalt
Bei Eintreten von Höherer Gewalt (z.B. schweres Unwetter) ist eine Führung möglicherweise nicht durchzuführen. Der Auftraggeber sowie der Auftragnehmer können die Führung, falls möglich, ändern oder den Termin verschieben oder die gebuchte Führung aufheben.
Ansonsten findet die Führung generell bei jedem Wetter statt, Regen und Schneefall fällt prinzipiell nicht unter die definition "Höhere Gewalt".
9. Inhalt der Internetseite
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10. Urheberrecht
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11. Datenschutz, Haftungsausschluß und Homepage
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12. Rechtswirksamkeit, Salvatorische Klausel
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Trier, Stand 10-2020
Meine Motivation
Gästeführung ist meine neue Leidenschaft und ein positiver Antrieb für jeden Tag. Sie bringt mich dazu, an jeder neuen Herausforderung zu wachsen und so immer mehr dazuzulernen. Ich kann ausserdem meine eigene Begeisterung an andere weitergeben und somit den Aufenthalt in meiner Heimatstadt zu einem ganz besonderen Erlebnis machen.