City tour Trier with certified city guide

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)   > die AGB können hier als PDF heruntergeladen werden. 

  

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit, wird nachfolgend auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich, divers (m,w,d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

 Hier  wird  das  Vertragsverhältnis  zwischen  dem Auftraggeber bzw. den Teilnehmern und  der Gästeführerin Daniela Ganz - nachfolgend „GF“ genannt -  geregelt.  Der Auftraggeber  bzw. die Teilnehmer erkennen mit der Buchung einer Führung/Veranstaltung diese Bedingungen an. 

 

1.        Geltungsbereich 

Der Vertragsgegenstand und Geltungsbereich dieser AGB bezieht sich nur auf die von der GF angebotenen  und  durchgeführten  Führungen und Veranstaltungen.

 

Der  Vertrag  gilt  als  geschlossen,  wenn  die  gewünschte Leistung schriftlich bestätigt wurde. Erfüllungsort ist der Ort der Leistungserbringung. 

 

Führungen/Veranstaltungen aus dem Angebot anderer Veranstalter, welche nur von der GF durchgeführt werden, unterliegen den AGB des jeweiligen Veranstalters. 

 

2.        Anfrage und Buchungen

Anfragen über die Homepage, per E-Mail oder Telefon sind grundsätzlich unverbindlich. Anfragen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die GF behält sich vor, Anfragen aus triftigem Grund abzulehnen. 

 

Der Eingang einer Anfrage oder die Ausstellung eines Angebots seitens der GF stellt somit noch keine Vertragsannahme dar. Eine Buchung ist erst nach Zugang einer Auftragsbestätigung durch die GF rechtsverbindlich.

 

Bei Buchungen über andere Portale (e.g. Ticket Regional, VHS etc.) erfolgt die komplette Abwicklung inklusive Buchungsbestätigung über das jeweilige Buchungsportal. Es gelten ggf. zusätzlich gesonderte AGB. 

 

3.        Teilnehmerzahl und Teilnahmevoraussetzungen

Eine Gruppe soll maximal 20 Teilnehmer betragen. Größere Gruppen sind nur in Ausnahmefällen nach gesonderter Absprache und gegen Aufpreis möglich.  Details hierzu finden sich auch in der jeweils aktuellen Preisliste der GF. 

Eine Mindestteilnehmerzahl ist für die meisten Führungen nicht vorgegeben. 

 

Bei Spezial-Führungen oder Waldbaden-Veranstaltungen können gesonderte Mindest- oder Maximal-Teilnehmerzahlen gelten. Diese sind der Veranstaltungsausschreibung zu entnehmen. 

 

 Veranstaltungen mit Mindestteilnehmerzahl können noch bis 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn durch die GF abgesagt werden. Weitere Informationen dazu unter Punkt 7.

 

Die angebotenen Führungen und Veranstaltungen sind i.d.R. auch barrierefrei möglich (vorherige Absprache ist erwünscht), sofern nicht anders ausgewiesen. 

 

Die Teilnahme an Waldbaden-Veranstaltungen kann nur unter bestimmten gesundheitlichen Voraussetzungen erfolgen. Hierzu sind auch Punkte 8a) und 8b) zu beachten. 

 

Die Teilnahme von Kindern ist generell bei den regulären Führungen möglich, auch wenn es sich nicht um Kinderführungen handelt. Die GF behält sich jedoch vor, Kinder von einer Führung auszuschließen, sofern diese nicht alters- oder kindgerecht umgesetzt werden kann (e.g. höheres Gefahrenpotential, spezielle Thematik welche einer FSK Beschränkung unterliegt) oder wenn dies zu einer Störung der anderen Teilnehmer führt. Letzteres gilt z.B. für Waldbaden-Veranstaltungen, sofern diese nicht extra für Kinder ausgeschrieben sind. 

 

Bei Teilnahme von Kindern, Jugendlichen oder anderweitig aufsichtspflichtigen Personen (inkl. Kinderführungen) muss grundsätzlich mindestens eine erwachsene (aufsichtspflichtige) Begleitperson ebenfalls an der Führung teilnehmen, was evtl. bei der Gesamtteilnehmerzahl berücksichtigt wird. Die Mitnahme von Kinderwagen kann je nach Route und geplanten Besichtigungen erschwert sein und sollte im Vorfeld mit der GF abgesprochen werden.

 

Hunde sind in den meisten Sehenswürdigkeiten nicht erlaubt. Möchten Teilnehmer ihren Hund mitbringen, muss dies während es Buchungsprozesses mit der GF besprochen werden. Ansonsten behält sich die GF vor, Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen. 

 

4.        Honorar und Ticket-Preise

Aktuelle Honorare und Ticket-Preise für Führungen und Veranstaltungen können der Webseite und den dort verlinkten aktuellen Preislisten oder den entsprechenden Buchungsportalen entnommen oder über das Kontaktformular der Homepage, per E-mail oder Telefon erfragt werden. Alle Preise sind in Euro angegeben und ohne Ausweisung der Umsatzsteuer nach § 19 UStG für Kleinunternehmen.

  

a)       Reguläre Führungen für Gruppen

Das zu zahlende Honorar richtet sich nach Art und Dauer der Tour bzw. dem Aufwand bei Sonderwünschen. Kleingruppen bis 6 Personen wird ein Rabatt gewährt. Für Gruppen mit mehr als 20 Personen ist ein Aufschlag fällig. Der Auftraggeber kann ein Angebot anfordern. 

 

Der Zeitraum für die Berechnung des Honorars beginnt mit dem Eintreffen der zu führenden Gruppe, spätestens jedoch zum vereinbarten Zeitpunkt des Führungsbeginns.

 

Wird die Zeitdauer der Führung auf Wunsch des Auftraggebers oder durch z.B. Zuspätkommen der Teilnehmer verlängert, so ist bei einer Verlängerung pro angefangene halbe Stunde ein Zuschlag laut Preislistefällig. Über Nebenabsprachen dieser Art oder andere zusätzliche Wünsche kann nur nach dem Ermessen der GF vor Ort entschieden werden. Die GF behält sich vor, Wünsche außerhalb des vorab vereinbarten Rahmens der Führung abzulehnen. 

 

Bei Sonderwünschen (e.g. Fremdsprache, Spezialthema, Barrierefreiheit etc.) des Auftraggebers bei Buchungsanfrage, welche vom regulären Führungsangebot abweichen und ggf. zu Mehrarbeit in der Vorbereitung und/oder Durchführung für die GF führen, wird ein Aufschlag berechnet. Die GF stellt dem Auftraggeber ein entsprechendes Angebot. 

 

In allen genannten Preisen sind keine Eintrittsgelder oder Getränke bzw. Speisen enthalten, sofern nicht anders beschrieben. Zu zahlen sind grundsätzlich alle bestellten und schriftlich bestätigten Leistungen. Eventuell anfallende Zusatzkosten (z.B. Eintritte für Bauwerke/Museen, Transporte, weitere Führungen, Verlängerungen etc.), sind durch den Auftraggeber oder die Teilnehmer direkt vor Ort in bar zu zahlen.

 

Nimmt der Auftraggeber die vereinbarten Leistungen, ganz oder teilweise nicht in Anspruch, obwohl die GF zur Leistungserbringung bereit und in der Lage ist, so besteht kein Anspruch auf Reduzierung oder Rückerstattung des Honorars. 

 

Das Honorar der Führung wird üblicherweise direkt in bar an die GF gezahlt; die Zahlung wird sofort per Quittierung der Rechnung bestätigt. Nach Vereinbarung ist auch die Bezahlung per Rechnung im Anschluss an die Führung innerhalb einer Frist von 14 Tagen möglich. Bei überfälliger Rechnung fallen Verzugszinsen gemäß §288 Abs. 2 BGB an. 

 

b)       Spezial-Führungen oder Waldbaden-Veranstaltungen für Einzelgäste

Es handelt sich um Führungen/Veranstaltungen, welche an vorher festgelegten Terminen über bekannte Buchungsportale (e.g. Ticket Regional, VHS) angeboten werden. Tickets können nur online oder an den in Trier bekannten Vorverkaufsstellen von Ticket Regional erworben werden.

 

 Der Ticket-Kauf muss VOR der Veranstaltung erfolgen, um einen reservierten Platz für die Teilnehmer zu garantieren. Nur in Einzelfällen können Tickets noch bei Beginn der Veranstaltung bei der GF vor Ort erworben werden. Die GF behält sich jedoch vor bei solchen Anfragen die Teilnahme weiterer Gäste abzulehnen, z.B. wenn die maximale Teilnehmerzahl überschritten wird. 

 

Spezial-Führungen und Waldbaden-Veranstaltungen, welche auf Anfrage des Auftraggebers als gesonderte 

Gruppenführung/-veranstaltung vereinbart wurden, unterliegen den Regelungen unter Punkt 4a). 

 

c)        Führungen anderer Veranstalter

Es handelt sich um Veranstaltungen, welche ausschließlich an vorher festgelegten Terminen über das Buchungsportal des Veranstalters angeboten werden. Tickets können ausschließlich online über dieses Portal erworben werden. Ein Ticket-Kauf bei der GF ist nicht möglich. 

 

d)       Gutscheine

Gutscheine können auf Anfrage über die Homepage, per E-Mail oder Telefon erworben werden. Sie werden im Voraus per Rechnung bezahlt und werden nach Zahlungseingang wahlweise per E-Mail (als PDF Datei) oder per Post verschickt. 

 

Gutscheine sind unbegrenzt gültig, solange die GF mit ihrem Unternehmen tätig ist. Im Falle einer Einstellung der Tätigkeiten der GF verfallen ausgestellte Gutscheine, eine Rückerstattung oder Barauszahlung ist nicht möglich. 

 

Gutscheine können nur für reguläre Führungs-Angebote, welche direkt bei der GF gebucht werden, eingelöst werden. Das Vorhandsein eines Gutscheines muss in dem Fall bei der Buchungsanfrage mitgeteilt werden, um diesen bei der Rechnungsstellung zu berücksichtigen. 

Tickets von Ticket Regional oder anderer Veranstalter können nicht mit Gutscheinen der GF bezahlt werden. 

Es kann nur ein Gutschein pro Buchung eingelöst werden. Eine Barauszahlung des Betrags ist nicht möglich. 

 

5.        Verspätungen / Wartezeiten 

Der Beginn, die Dauer sowie der Startpunkt einer Führung oder Veranstaltung wird dem Auftraggeber bzw. den Teilnehmern in der Buchungsbestätigung mitgeteilt, d.h. bei eventuellen Verspätungen des Auftraggebers bzw. der zu führenden Gruppe oder einzelner Teilnehmer kann sich die Zeit der Führung entsprechend verkürzen. 

 

Verspätungen sind innerhalb von 30 Minuten von beiden Seiten anzugeben. Eine längere Wartezeit ist ohne Information nicht zumutbar. 

 

Bei Spezial-Führungen sowie Waldbaden-Veranstaltungen für Einzelgäste wartet die GF auf fehlende Teilnehmer maximal 10 Minuten am vereinbarten Startpunkt. 

 

Bei Nichterscheinen des Auftraggebers oder der Gruppe ohne vorherige Stornierung ist der gesamte Preis der Führung fällig.

 

Falls sich die GF verspätet, haben der Auftraggeber bzw. die Teilnehmer das Recht auf vollständige Leistungserbringung. Wenn das aus Zeitgründen nicht mehr machbar bzw. durchführbar sein sollte, können der Auftraggeber bzw. die Teilnehmer die der entgangenen Leistungszeit entsprechende prozentuale Minderung des für die Führung/Veranstaltung bezahlten Honorars/Preises beanspruchen.

 

6.        Rücktritt/Stornierung 

 

a)       Gruppenführungen (zu Fuß) bis max. 4 Stunden (aus dem regulären Angebot der GF):

Der Auftraggeber kann jederzeit, während der üblichen Geschäfts-/Dienstzeiten (werktags von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr) bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Die Stornierung muss schriftlich per E-Mail erfolgen. Grundsätzlich gilt, dass eine Stornierung erst anerkannt und wirksam ist, wenn sie durch die GF bestätigt wurde. 

 

Bei kurzfristiger Stornierung seitens des Auftraggebers entsteht ein Honoraranspruch für die GF:

·         bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin sind 50% des Honorars fällig,

·         bei weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder Nichterscheinen der Gruppe ohne vorherige Stornierung oder Wartezeit der GF von mehr als 30 Minuten wird das gesamte Honorar fällig.

 

b)       Halbtages- oder Ganztagesfahrten (per Bus bzw. Kombinationen aus Busfahrt und Führungen zu Fuß):

Der Auftraggeber kann den Auftrag bis sieben Werktage vor dem Termin kostenfrei kündigen. Die Kündigung muss schriftlich per E-Mail erfolgen.  Grundsätzlich gilt, dass eine Stornierung erst anerkannt und wirksam ist, wenn sie durch die GF bestätigt wurde. 

 

Bei kurzfristiger Stornierung seitens des Auftraggebers entsteht ein Honoraranspruch für die GF:

·         vom 7. bis 4. Werktag vor Führungsbeginn werden 30 % des Honorars fällig,

·         ab dem 3. vor Führungsbeginn werden 75 % des Honorars fällig, 

·         bei weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder Nichterscheinen der Gruppe oder Wartezeit der GF von mehr als 30 Minuten wird das gesamte Honorar fällig. 

  

c)        Spezial-Führungen und Waldbaden-Veranstaltungen

Ticket-Käufe, die über Ticket Regional, der VHS oder anderen Buchungsportale erfolgt sind, unterliegen den AGB des jeweiligen Buchungsportals.

 

d)       Führungen anderer Veranstalter

Hier gelten ausschließlich die AGB des jeweiligen Veranstalters. 

 

7.        Absagen /Veränderung/ Höhere Gewalt 

Die Führung bzw. Veranstaltung ist an verschiedene Faktoren gebunden, welche ihre Durchführung verhindern können.

Hierzu gehören das Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl (sofern relevant), der kurzfristige Ausfall der GF (e.g. gesundheitlich, verkehrsbedingt o.ä.), höhere Gewalt (wie Epidemie, Naturkatastrophe, extremes Naturereignis), Störungen am Veranstaltungsort, sicherheitsrelevante Umstände sowie behördliche Auflagen.

Die GF behält sich vor, unter solchen Umständen die Führung bzw. Veranstaltung räumlich und/oder zeitlich zu verlegen oder abzusagen. 

 

Ggf. muss der Ablauf oder die Dauer einer Führung bzw. Veranstaltung angepasst werden, um eine störungsfreie und ungefährliche Durchführung zu gewährleisten (e.g. Änderung der geplanten Route, Auslassen von Besichtigungspunkten oder Sehenswürdigkeiten, Kürzung oder Verlängerung der Tour). In diesem Fall besteht nur bei erheblicher Kürzung der Tour oder fehlendem Ersatz für ausgefallene Besichtigungen ein Anspruch auf teilweise Erstattung des Honorars oder der Tickets. Es wird bei jeder Führung/Veranstaltung versucht, die vereinbarte Dauer und Route möglichst genau einzuhalten oder bei nötigen Veränderungen adäquate Alternativen anzubieten. 

 

Die GF ist berechtigt dem Auftraggeber bzw. den Teilnehmer einen Ersatztermin vorzuschlagen. 

Bei kompletter Absage wird das Honorar bzw. der Ticketpreis erstattet oder ein Gutschein angeboten. Der Auftraggeber kann im Falle einer Terminverschiebung von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen. Auch hier wird das Honorar bzw. der Ticketpreis erstattet oder ein Gutschein angeboten. Ansprüche auf Ersatz oder Erstattung von Reise- und Übernachtungskosten oder sonstiger Kosten bestehen nicht.

 

Auch bereits begonnene Veranstaltungen können abgebrochen werden, e.g. bei plötzlich einsetzendem starkem Unwetter oder der Erkrankung eines Teilnehmers. Hierbei erfolgt keine Erstattung des Honorars bzw. der Tickets. 

 

Führungen finden generell bei jedem Wetter statt, also auch bei Regen oder Schneefall. Lediglich extreme Wetterlagen, welche mit einer Gesundheits- oder Lebensgefährdung für die Teilnehmer einhergeht (wie dauerhafte Temperaturen über 40°C, Starkregen und damit einhergehende Überschwemmungen, Hagel oder schwerer Sturm) können zu einem Abbruch oder einer Absage führen. Es obliegt der Beurteilung der GF ob eine Wetterlage mit der Durchführung der Führung/Veranstaltung vereinbar ist oder nicht.

 

Absagen können schriftlich, telefonisch, per SMS/WhatsApp oder per E-Mail erfolgen, je nach vorliegenden Kontaktdaten des Auftraggebers oder der Teilnehmer. Verschiebungen oder Absagen können sehr kurzfristig auch noch am Tag der Veranstaltung vorkommen. Jeder Teilnehmer wird daher gebeten, vor Aufbruch zum Treffpunkt seine Mailboxen auf aktuelle Nachrichten zu kontrollieren. 

 

8.        Haftung und Verhaltensregeln

 

a)       Allgemeine Regelungen:

Die Haftung wird ausdrücklich beschränkt auf die Erfüllung des Leistungsumfanges der gebuchten Führung bzw. Veranstaltung sowie deren Zeitrahmen und vereinbartem Preis. 

 

Die GF haftet nicht gegenüber dem Auftraggeber bzw. den Teilnehmer. Schadenersatzansprüche (e.g. für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, insbesondere für solche aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl) sind ausgeschlossen.  Es sei denn, dass der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der GF beruht. 

 

Die Teilnahme an Führungen, Busrundfahrten oder Waldbaden-Veranstaltungen erfolgt freiwillig und auf eigene Verantwortung und Gefahr. Evtl. vorhandene gesundheitliche Risiken, die gegen eine Teilnahme an einer Führung bzw. Veranstaltung sprechen, liegen nicht in der Verantwortung der GF und müssen vor der Teilnahme durch den Auftraggeber bzw. den Teilnehmern abgeklärt werden. 

 

Den Teilnehmern ist bekannt, dass die Führungen bzw. Veranstaltungen auch auf unebenen Wegen stattfinden können, ebenso wie im öffentlichen Straßenverkehr. Jeder Teilnehmer hat sich physisch und psychisch vorzubereiten und sich angemessen auszurüsten. Alle Teilnehmer haben angemessene Vernunft und Vorsicht walten zu lassen. Die Teilnehmer müssen damit rechnen, dass die Begehbarkeit der Wege bei Nässe, Schnee und Eisglätte erschwert ist.

Anweisungen durch die GF, z.B. im Straßenverkehr oder in besonderen Gefahrensituationen sind stets Folge zu leisten. 

 

Die Teilnahmevoraussetzungen unter Punkt 3 sind vor jeder Buchung zu beachten.

  

Die GF möchte den Teilnehmern eine angenehme und störungsfreie Führung bzw. Veranstaltung ermöglichen. 

Gravierendes Fehlverhalten (z.B. Beleidigungen, Grölen, stark alkoholisierter Zustand, der Konsum von Drogen, etc.) bzw. wiederholte Störung (z.B. durch ein permanentes, die Durchführung massiv behinderndes 

Verhalten) durch Teilnehmer oder auch mutwillige Beschädigung oder Zerstörung von Denkmälern und Sehenswürdigkeiten oder ähnliches, berechtigt die GF 

daher ausnahmslos zu einem sofortigen Ausschluss, sowohl direkt vor dem Führungs-/Veranstaltungsbeginn, als auch während einer bereits laufenden Führung bzw. Veranstaltung, insbesondere, wenn dieses Verhalten trotz Ermahnung bzw. Rüge seitens der GF nicht umgehend eingestellt wird. Im Falle eines solchen Ausschlusses haben alle davon betroffenen Teilnehmer keinerlei Ansprüche auf Erstattung des bereits gezahlten Honorars/Tickets oder sonstige Erstattungs- oder Entschädigungsansprüche jeglicher Art. Dies gilt ausdrücklich als fest vereinbart. Die GF behält sich das Recht vor, neben allen weiteren rechtlich möglichen Maßnahmen, einen angemessenen Schadenersatz gegenüber aus o.g. Gründen ausgeschlossenen Teilnehmern geltend zu machen. 

 

b)       Zusatz Waldbaden-Veranstaltungen:

Die Tier- und Pflanzenwelt ist ausdrücklich zu schützen und Achtsamkeit in und mit der Natur ist oberstes Gebot. Ein Verstoß dagegen führt zum sofortigen Ausschluss des Teilnehmers. Eine Rückerstattung von Kosten ist in diesem Fall ausgeschlossen. 

 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Waldbaden-Veranstaltungen kein Ersatz für medizinische, psychiatrische oder psychotherapeutische Behandlungen sind. Teilnehmer, die krank sind oder sich in Therapie befinden, müssen rechtzeitig mit dem Arzt und/oder Therapeuten und der GF klären, ob sie an der Veranstaltung teilnehmen können. Die Inhalte der Veranstaltung machen keine Heilversprechen. Die GF erstellt keine Diagnosen im medizinischen Sinne. Die Angebote sind unterstützende und begleitende Maßnahmen. Die Arbeit unterliegt der absoluten Schweigepflicht.

 

Alle Aufenthalte im Wald und Durchführungen der Übungen, Mediationen und Spiele erfolgen auf eigene Gefahr. 

 

Das Formular „Waldbaden – Spezielle Teilnahmebedingungen“ ist von jedem Teilnehmer vor der Veranstaltung unterschrieben an die GF zurückzugeben. Ansonsten wird der Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen. 


 

c)        Zusatz Kinderführungen bzw. Teilnahme von Kindern an regulären Führungen: 

Bei der Teilnahme von Kindern und Jugendlichen muss immer mindestens eine erwachsene Begleitperson, welche das Kind kennt, ebenfalls an der Führung teilnehmen. Die GF ist keine Pädagogin oder Erzieherin und übernimmt keine Aufsichtsfunktion. Sie haftet auch hier weder für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, insbesondere für solche aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl. Die Teilnahmevoraussetzungen unter Punkt 3 sind vor jeder Buchung zu beachten.

 

9.        Inhalt der Internetseite

Die Homepage wird von der GF stets aktuell und inhaltlich korrekt gehalten, so dass das Angebot vollständig erscheint.
 Das Auftreten von Fehlern auf der Homepage ist jedoch nicht völlig auszuschließen, deshalb wird keine Haftung für Aktualität, inhaltliche   Richtigkeit  sowie die Vollständigkeit der auf der Homepage beschriebenen  Informationen  übernommen.  

 

Es  sei  denn,  es  handelt  sich  um  vorsätzliche  oder  grob fahrlässige Fehler. Dieser Hinweis bezieht sich auf eventuelle Schäden materieller oder ideeller Art Dritter, die durch die Nutzung dieser Homepage verursacht wurden. 

 

Die GF behält sich ausdrücklich vor,  Teile  der  Seiten  oder  das  gesamte  Angebot  ohne  gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

 

Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernimmt die GF keine Haftung für die Inhalte externer Links und bereitgestellter Informationen. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

 

10.     Urheberrecht 

Die  Inhalte  der  Internetseite  unterliegen  dem  deutschen  Urheberrecht.  Die Vervielfältigung, Bearbeitung und  jede  Art  der  Verwertung  außerhalb der  Grenzen  des  Urheberrechts  bedürfen  der schriftlichen  Zustimmung  der GF  oder  des  jeweiligen  Autors/Erstellers.  

 

Auch wird das Urheberrecht Dritter beachtet.  Für Urheberrechtsverletzungen bittet die GF um einen entsprechenden Hinweis.  Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden derartige Inhalte selbstverständlich umgehend entfernt.

 
 Die von der GF auf der Internetseite zur Verfügung gestellten Fotos sind entweder mit der Erlaubnis der Veröffentlichung käuflich erworben oder von der GF selbst aufgenommen worden. 

 

11.     Datenschutz

Zu Zwecken der Bearbeitung von Anfragen und Aufträgen sowie der Durchführung, Nachbereitung und Abrechnung von Führungen bzw. Veranstaltungen werden Kundendaten erhoben, gespeichert und verarbeitet. Soweit nicht anders angegeben, handelt es sich dabei um den Namen und die Anschrift des Auftragsgebers bzw. der Teilnehmer, den Namen des auftraggebenden Unternehmens (sofern zutreffend), die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse. Die Angabe dieser Daten erfolgt freiwillig. 

 

Die GF versichert ausdrücklich, dass diese Daten nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Der Auftraggeber hat das Recht, Auskunft der gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. 

 

Fotos oder Videos von Führungen oder Veranstaltungen, welche Teilnehmer zeigen, werden nur nach schriftlicher Erlaubnis durch die Teilnehmer auf der Webseite oder den Social-Media-Kanälen der GF veröffentlicht. 

 

Der Datenschutz (gemäß Artikel 6 Abs. 1b DSGVO) wird von der GF jederzeit beachtet, die GF kann aber durch ständige Datenübertragungen im Internet (z.B. Homepage, E-Mail) keinen generellen Datenschutz vor evtl. Fremdzugriffen gewährleisten. 

 

Erweiterte Hinweise zum Datenschutz finden sich unter dem Punkt „Datenschutz“ auf der Homepage der GF. 

 

12.     Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten ist der Gerichtsstand Trier. 

 

13.     Salvatorische Klausel 

Sind einzelne Bestandteile der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, wird die Gültigkeit der übrigen hierdurch nicht berührt.

 

Trier, Mai 2024 

Meine Motivation

Gästeführung ist meine neue Leidenschaft und ein positiver Antrieb für jeden Tag. Sie bringt mich dazu, an jeder neuen Herausforderung zu wachsen und so immer mehr dazuzulernen. Ich kann ausserdem meine eigene Begeisterung an andere weitergeben und somit den Aufenthalt in meiner Heimatstadt zu einem ganz besonderen Erlebnis machen.